Der Wert der baulichen Anlagen (Bauwert) wird auf Grundlage von allgemein üblichen Normalherstellungskosten bzw. Erfahrungswerten ermittelt. Ausgehend vom Neuwert wird unter Berücksichtigung von Baunebenkosten, der Alterswertminderung der Bauwert bestimmt und mit geeigneter Indizes an die Preisverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag angepasst.