Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Das Ertragswertverfahren ist in den §§ 17 bis § 20 der ImmoWertV geregelt. Es eignet sich als wertbestimmendes Verfahren für solche Grundstücke, bei denen die Erzielung einer Rendite im Vordergrund steht. Dabei handelt es sich um Mehrfamilien- und Geschäftsgrundstücke, Grundstücke mit gemischter Nutzung, Gewerbe- und Industriegrundstücke sowie Grundstücke mit Sondernutzungen wie Hotels, Sozialimmobilien etc.