Das Grundbuch ist ein öffentliches Register (Verzeichnis), in dem Grundstücke und mit dem Grundstück verbundene Lasten und Beschränkungen und deren Eigentumsverhältnisse aufgezeichnet werden. Neben den Grundstücken werden ebenfalls grundstücksgleiche Rechte - wie Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum, Bergwerkseigentum und Schiffseigentum – verzeichnet.
Grundbücher müssen für alle Grundstücke und grundstückgleichen Rechte geführt werden, mit Ausnahme von Grundstücken des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie der Kirchen. Es besteht ein grundsätzlicher Buchungszwang.