Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem gesonderten Grundbuchblatt verzeichnet ist. Ein Grundstück kann aus einem Flurstück oder mehreren Flurstück bestehen, die (meistens) in einem benachbarten räumlichen Zusammenhang stehen oder aber (seltener) räumlich voneinander getrennt sind. Flurstücke sind amtlich vermessene, markierte und nummerierte Parzellen, die in einer Flurkarte des Liegenschaftskatasters verzeichnet sind.