Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, vom 19.05.2010 (Ausfertigungsdatum)
Das Baugesetzbuch - BauGB mit dem § 194 – Verkehrswert enthält lediglich die allgemeine Definition des Verkehrswertes ohne weitere Einzelheiten der Wertermittlung zu regeln. In der ImmoWertV wird die Ermittlung des Verkehrswertes / Marktwertes in Form allgemeiner Grundsätzen geregelt.
Weitere Einzelheiten und Hinweise zur Wertermittlung erfolgen in Form von ergänzenden Richtlinien:
Der ImmoWertV kommt eine breite allgemeine Gültigkeit im Wirtschaftsleben und daher auch in der Rechtsprechung zu.
Die ImmoWertV löst die Wertermittlungsverordnung - WertV 88/89 (Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken) ab dem 01.07.2010 ab.
http://www.gesetze-im-internet.de/immowertv/BJNR063900010.html