Signet Immobilien-Sachverständige Hannover, Steffen & Steinbrück
Wertgutachten, Baugutachten Glossar
Glossar

Wissenswertes zur Immobilienbewertung

Zum besseren Verständnis haben wir ein Glossar zusammengestellt, in dem wichtige Begriffe der Wertermittlung und der Wertgutachten erläutert werden.


Wertgutachten, Baugutachten Glossar

Wissenswertes zur Immobilienbewertung

Zum besseren Verständnis haben wir ein Glossar zusammengestellt, in dem wichtige Begriffe der Wertermittlung und der Wertgutachten erläutert werden.


Glossar

Marktwert

Nach IVS 1 des International Valuation Standard Committee

„Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, zu dem eine Immobilie in einem funktionierenden Immobilienmarkt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“

Eine weitere Definition des Marktwertes befindet sich im Pfandbriefgesetz (PfandBG) § 16 Beleihungswertermittlung, Absatz 2:

„Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“

Der Verkehrswert / Marktwert wird aus dem aktuellen Marktgeschehen abgeleitet und ist ein stichtagsbezogener Wert, der nur eine kurze Gültigkeit, nämlich für den Bewertungsstichtag besitzen kann.

Üblicherweise wird von einer Identität des Verkehrswertes und des Marktwertes ausgegangen. Ebenso entspricht der Verkehrswert / Marktwert dem Begriff des „gemeinen Werts“ des Steuerrechts und dem „vollen Wert“ des Haushaltsrechts

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