Der Verkehrswert ist definiert in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grund-stücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Der Verkehrswert / Marktwert wird aus dem aktuellen Marktgeschehen abgeleitet und ist ein stichtagsbezogener Wert, dessen Gültigkeit sich auf den Wertermittlungsstichtag bezieht.
Üblicherweise wird von einer Identität des Verkehrswertes und des Marktwertes ausgegangen.